Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Montage & Hausmeister Service
Inhaber Patrick Koryciak
Auf der Herrschwiese 13
49716 Meppen
Deutschland
Telefon: +49 173 2761646
E-Mail: info@montageundhausmeisterservice.de
USt-IdNr.: DE463813080
Stand: 10. Oktober 2026
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Montage & Hausmeister Service, Inhaber Patrick Koryciak (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden über Montageleistungen, Hausmeister- und Objektbetreuung, Gartenpflege, sonstige vereinbarte Dienstleistungen im rechtlich zulässigen Tätigkeitsbereich sowie über die Lieferung von Waren und Materialien.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn bei Vertragsschluss wirksam auf sie hingewiesen wurde und der Kunde in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen konnte. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
2. Anfragen, Angebote und Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, in sozialen Medien und in Werbemitteln dienen der Information und stellen keine verbindliche Buchungsmöglichkeit und grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Angebote und Kostenschätzungen des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, gilt bei verbindlichen Angeboten eine Annahmefrist von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum. Bei freibleibenden Angeboten gilt die darin genannte Kalkulation für 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.
(3) Bei freibleibenden Angeboten ist die Beauftragung des Kunden ein Antrag auf Abschluss eines Vertrags. Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch den einvernehmlichen Beginn der Ausführung zustande. Eine reine Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
(4) Bei ausdrücklich verbindlichen Angeboten kommt der Vertrag durch die fristgerechte Annahme des Kunden zustande. Eine zusätzliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers ist hierfür nicht erforderlich.
3. Leistungsumfang und Änderungen
(1) Art, Umfang und Ausführungsweise der Leistungen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere dem individuellen Angebot und einer gegebenenfalls erteilten Auftragsbestätigung. Bei wiederkehrenden Leistungen sollen insbesondere Objekt, Flächen, Tätigkeiten und Intervalle konkret bezeichnet werden.
(2) Montageleistungen an genormten Baufertigteilen und sonstigen Bauteilen werden, soweit vereinbart, nach den einschlägigen Herstellerangaben ausgeführt. Elektro-, Gas-, Sanitär-, statische oder sonstige zulassungs- beziehungsweise meisterpflichtige Arbeiten werden nur ausgeführt, wenn die jeweils erforderliche Berechtigung vorliegt.
(3) Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich Inhalt und Vergütung abgestimmt. Erkennt der Auftragnehmer Hindernisse oder einen voraussichtlichen Mehraufwand, informiert er den Kunden möglichst vor Beginn der Zusatzleistung. Gesetzliche Änderungs- und Anordnungsrechte bleiben unberührt.
4. Preise, Umsatzsteuer und Nebenkosten
(1) Es gelten die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise und Abrechnungsgrundlagen, beispielsweise Stunden-, Stück-, Flächen- oder Festpreise.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich als netto bezeichnete Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Ist ein Gesamtpreis im Voraus nicht bestimmbar, werden die Berechnungsgrundlagen mitgeteilt.
(3) Fahrt-, Liefer-, Material-, Entsorgungs- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder vor ihrer Entstehung vereinbart wurden. Bereits in einer Position enthaltene Kosten werden nicht doppelt berechnet. Eine gegebenenfalls abweichende umsatzsteuerliche Behandlung wird im jeweiligen Angebot und in der Rechnung ausgewiesen.
5. Zahlung und Vorauszahlungen
(1) Rechnungen sind ohne Abzug per Überweisung zu zahlen. Barzahlung ist nach Vereinbarung gegen Quittung möglich. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.
(2) Bei einem Rechnungsbetrag unter 1.000,00 Euro beträgt die Zahlungsfrist 7 Kalendertage, ab 1.000,00 Euro 14 Kalendertage. Die Frist beginnt mit Zugang der Rechnung, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen, insbesondere einer erforderlichen Abnahme.
(3) Eine Vorauszahlung für Material wird nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung erhoben, die Höhe, Zweck und Fälligkeit erkennen lässt. Die Materialbestellung kann bis zum Eingang der vereinbarten Vorauszahlung zurückgestellt werden. Die Vorauszahlung wird vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.
(4) Gesetzliche Rechte auf Abschlagszahlungen sowie gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
6. Termine, Mitwirkung und vom Kunden verursachte Ausfälle
(1) Ausführungstermine und -fristen gelten, wenn sie vereinbart oder bestätigt wurden. Sobald eine vorhersehbare Verzögerung erkennbar ist, informiert die betroffene Vertragspartei die andere Seite unverzüglich.
(2) Der Kunde stellt rechtzeitig den vereinbarten Zugang zum Leistungsort, zutreffende Angaben, erforderliche Freigaben und Genehmigungen sowie sichere Arbeitsbedingungen bereit. Soweit vereinbart oder für die Leistung erkennbar erforderlich, umfasst dies auch geeignete Zufahrt, Stellfläche, Strom- und Wasseranschluss sowie abgeschlossene Vorarbeiten.
(3) Kann ein bestätigter Termin aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, richten sich etwaige Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ersatzfähig sind nur tatsächlich entstandene und nachgewiesene Schäden. Dazu können vergebliche An- und Abfahrten, Kosten für weder anderweitig verwendbare noch rückgabefähige Materialien und ein nachgewiesener Verdienstausfall gehören. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Einnahmen und Rückerstattungen werden angerechnet. Die gesetzliche Pflicht zur Schadensminderung wird berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
7. Vom Kunden bereitgestellte Materialien und Bauteile
(1) Stellt der Kunde Materialien, Bauteile oder Geräte bereit, ist er für deren rechtzeitige Bereitstellung sowie für die von ihm mitgeteilten Maße, die Vollständigkeit, Eignung und Beschaffenheit verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer prüft vom Kunden bereitgestellte Gegenstände nur in dem Umfang, der nach dem vereinbarten Auftrag und den Umständen geschuldet ist, und weist auf erkennbare Bedenken hin. Für Mängel oder Schäden, die ausschließlich auf ungeeignete, unvollständige, fehlerhafte oder nicht passende Kundenteile zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht. Eigene Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten sowie die Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
(3) Erweist sich bereitgestelltes Material als ungeeignet, kann die Ausführung bis zur Klärung zurückgestellt oder nach Abstimmung angepasst werden. Zusätzliche oder geänderte Leistungen und ihre Vergütung werden vor der Ausführung vereinbart. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Vom Auftragnehmer gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Auftrags im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.
(2) Die Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach einem wirksamen Rücktritt, soweit dieser erforderlich ist.
9. Abnahme, Mängelrechte und Haftung
(1) Soweit das Gesetz oder die Art der vereinbarten Leistung eine Abnahme vorsieht, erfolgt diese nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Abnahme kann ausdrücklich in einem Protokoll oder in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht, dokumentiert werden.
(2) Ein Tätigkeits-, Stunden- oder Leistungsnachweis dient in erster Linie der Dokumentation und gilt nicht allein deshalb als Abnahme, sofern er nicht ausdrücklich als Abnahme erklärt oder bezeichnet wird.
(3) Für Mängelrechte und Verjährungsfristen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; durch diese AGB werden keine darüber hinausgehenden Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen vereinbart.
10. Laufzeit und Beendigung
(1) Laufzeit, Leistungsintervalle und ordentliche Kündigungsfristen bei wiederkehrenden Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gesetzliche Kündigungs- und Beendigungsrechte, insbesondere bei Werkverträgen, bleiben unberührt. Die finanziellen Folgen einer Beendigung bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen und den bis dahin wirksam getroffenen Vereinbarungen; eine pauschale Sonderkündigungsgebühr wird nicht erhoben.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte, auf den konkreten Vertrag bezogene Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular. Dieser Abschnitt ersetzt diese Unterlagen nicht.
(2) Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB ausgeschlossen sein.
(3) Mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist wird nur begonnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat. Die bloße Zustimmung zu diesen AGB ist weder ein solches Verlangen noch ein Verzicht auf gesetzliche Rechte.
12. Dokumentation und Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften und der jeweils bereitgestellten Datenschutzerklärung verarbeitet.
(2) Fotos, Aufmaße und sonstige Dokumentationen werden nur angefertigt und verwendet, soweit dies für Angebot, Vertragsdurchführung, Leistungsnachweis, Abrechnung oder die Bearbeitung von Rückfragen erforderlich und rechtlich zulässig ist.
(3) Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken, auf der Website oder in sozialen Medien erfolgt nur aufgrund einer gesonderten vorherigen Einwilligung der betroffenen Person. Die Zustimmung zu diesen AGB allein gilt nicht als Einwilligung in eine Veröffentlichung.
13. Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen
(1) Montage & Hausmeister Service ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen des konkreten Leistungsumfangs, der Vergütung oder der Termine sollten aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies rechtlich möglich ist. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
